Häufig gestellte Fragen
Was muss ich beim Zuzug in die Gemeinde beachten?
Die Anmeldung hat innerhalb von 14 Tagen (ausländische Staatsangehörige innerhalb von 8 Tagen) zu erfolgen.
Für Schweizerbürgerinnen und -bürger benötigen wir
· Heimatschein oder
Heimatausweis
· Versicherungsauweis
AHV/IV
· sofern vorhanden:
Familienbüchlein /Geburtsscheine Kinder
·
allenfalls Bestätigung über Austritt aus der Kirche
Ausländische Staatsangehörige müssen folgende Unterlagen mitbringen:
· Gültigen Reisepass, Identitätskarte
oder Personalausweis
· Ausländerausweis
(bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde)
·
Ehescheine / Geburtsscheine des Ehegatten und der
Kinder
·
Arbeitsvertrag
· Versicherungsausweis
AHV/IV
· Aktuelle
Krankenkassenpolice
Was muss ich beim Wegzug aus der Gemeinde beachten?
Die Abmeldung erfolgt ebenfalls persönlich spätestens am Tag des Wegzugs. Schweizerinnen und Schweizer erhalten gegen Rückgabe des Niederlassungsausweises den Heimatschein zur Hinterlegung in der neuen Wohnsitzgemeinde. Ausländerinnen und Ausländer müssen den Ausländerausweis mitbringen.
Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz zu hinterlegen.
Was muss ich bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde machen?
Ein Umzug innerhalb der Gemeinde ist der Einwohnerkontrolle mitzuteilen. Dies
gilt auch für einen Umzug innerhalb der gleichen Liegenschaft. Im Zusammenhang
mit zukünftigen Volkszählungen sind wir verpflichtet, Gebäude- und
Wohnungsregister zu führen und unsere Einwohnerinnen und Einwohner entsprechend
zuzuweisen.
Wo befindet sich das Zivilstandsamt?
Zivilstandskreis Oberaargau
Melchnaustrasse 28
4901 Langenthal
| Telefon | 031 635 42 70 |
| Fax | 031 635 42 92 |
| za.oberaargau@pom.be.ch |
Wo befindet sich der Sektionschef?
Sektionschef
Emmental-Oberaargau
Papiermühlestrasse 17v
Postfach
3000 Bern 22
Telefon
031 634 92 11
Fax
031 634 92 13
E-Mail
ami.bsm@pom.be.ch