Gondiswil bildet die Nordostecke des Kantons Bern und liegt im Verwaltungskreis Oberaargau. Es grenzt an die Gemeinden Huttwil, Auswil, Madiswil, Reisiswil und Melchnau und im Osten an die Luzerner Gemeinden Grossdietwil, Fischbach und Ufhusen. Das Rotbächlein bildet die Kantonsgrenze.
Im Rahmen der generellen Entwässerungsplanung (GEP) sollen die öffentlichen Abwasserleitungen gereinigt und mittels Kanal-TV untersucht werden. In mehreren Etappen werden so alle Leitungen gereinigt und überprüft. Die Arbeiten der vierten und letzten Etappe werden am 11. Dezember 2025 beginnen und rund eine Woche in Anspruch nehmen. Im Perimeter der vierten Etappe sind folgende Gebiete enthalten: Brüggenweid, Röli, Reutmatt, Weierhaus (Huttwil), Haushalden, Haltestelle, Hofmatt. Der genaue Perimeter kann untenstehend eingesehen werden.
In diesem Zeitraum werden sich die Mitarbeitenden der Landolt Kanalunterhalt AG sowie der Infragon Ingenieure AG in Gondiswil aufhalten und die Arbeiten erledigen. Da sich die Zugangsschächte der Leitungen vereinzelt auf privatem Grund befinden, wird es in diesen Fällen nötig sein, dass die Firma das entsprechende Grundstück betritt. Wir bitten alle, die Arbeiten zu unterstützen und den Zugang zu gewähren.
Wir danken für das Verständnis und stehen bei Fragen zur Verfügung.
In dieser Saison lädt Hockey Huttwil während der Qualifikation erneut jeweils eine Gemeinde zu einem Match ein. Beim Spiel gegen den EHC Wetzikon am Mittwoch, 17. Dezember 2025, 20.00 Uhr, Campus Perspektiven, sind die Einwohner und Einwohnerinnen der Gemeinde Gondiswil ganz herzlich zum Matchbesuch eingeladen. Die Tickets können direkt bei der Gemeindeverwaltung Gondiswil bezogen oder online bestellt werden. Weitere Informationen und den Link für die Bestellung sind unter https://hockeyhuttwil.ch/gemeinde ersichtlich. Hockey Huttwil freut sich, möglichst viele GondiswilerInnen am Match begrüssen zu können.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2025 liegt gemäss Art. 67 OgR während 10 Tagen, das heisst vom 8. Dezember bis 18. Dezember 2025, in der Gemeindeschreiberei Gondiswil zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf.
Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Gondiswil schriftlich und begründet einzureichen, welcher über Einsprachen entscheidet und das Protokoll genehmigt.