Häufig gestellte Fragen


Wo kann ich Tageskarten beziehen?

Bei der Gemeindeverwaltung Gondiswil. Gondiswiler Einwohner*innen können sich persönlich am Schalter der Verwaltung melden. Die Karte kann 6 Monate im Voraus bis maximal einen Tag vor Reisetag gekauft werden. Diese ist anschliessend direkt zu bezahlen (Bar oder Karte). Die Karten sind schweizweit kontingentiert. 

 

Die Preise sehen wie folgt aus:

Klasse und Segment

Preisstufe 1

bis max. 10 Tage vor dem Reisetag erhältlich

Preisstufe 2

bis max. 1 Tag vor dem Reisetag erhältlich

2.Klasse mit Halbtax

CHF 39.00

CHF 59.00

2.Klasse ohne Halbtax

 CHF 52.00

CHF 88.00

1.Klasse mit Halbtax

CHF 66.00

CHF 99.00

1.Klasse ohne Halbtax

CHF 88.00

CHF 148.00

 

Die Spartageskarte Gemeinde ist personalisiert mit Vor-, Nachname sowie Geburtsdatum der reisenden Person. Die Karte wird als E-Ticket im PDF-Format oder als Mobile Ticket ausgegeben. Die Reisenden müssen sich beim Kontrollpersonal des öffentlichen Verkehrs mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder dem SwissPass ausweisen können. Die Verfügbarkeit der Spartageskarten ist unter www.spartageskarte-gemeinde.ch ersichtlich.  

 

Was muss ich beim Zuzug in die Gemeinde beachten?

Sie können sich per eUmzug an- oder ummelden: www.eumzug.swiss

Die Anmeldung hat innerhalb von 14 Tagen (ausländische Staatsangehörige innerhalb von 8 Tagen) zu erfolgen. 

Für Schweizerbürgerinnen und -bürger benötigen wir:

  • Versicherungsauweis AHV/IV
  • allenfalls Bestätigung über Austritt aus der Kirche

Ausländische Staatsangehörige müssen folgende Unterlagen mitbringen:

  • Gültigen Reisepass, Identitätskarte oder Personalausweis
  • Ausländerausweis (bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde)
  • Ehescheine / Geburtsscheine des Ehegatten und der Kinder
  • Arbeitsvertrag
  • Versicherungsausweis AHV/IV
  • Aktuelle Krankenkassenpolice

 

Was muss ich beim Wegzug aus der Gemeinde beachten?

Die Abmeldung erfolgt persönlich oder über eUmzug spätestens am Tag des Wegzugs. 

Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz zu hinterlegen.

 

Was muss ich bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde machen?

Ein Umzug innerhalb der Gemeinde ist der Einwohnerkontrolle mitzuteilen. Dies gilt auch für einen Umzug innerhalb der gleichen Liegenschaft. Im Zusammenhang mit zukünftigen Volkszählungen sind wir verpflichtet, Gebäude- und Wohnungsregister zu führen und unsere Einwohnerinnen und Einwohner entsprechend zuzuweisen.

 

Wo befindet sich das Zivilstandsamt?

Zivilstandskreis Oberaargau

Melchnaustrasse 28

4900 Langenthal

Telefon 031 635 42 70

Fax 031 635 42 92

za.oa.zbd@be.ch

 

Wo befindet sich der Sektionschef?

Sektionschef Emmental-Oberaargau

Papiermühlestrasse 17v

Postfach

3000 Bern 22

Telefon 031 634 92 11

Fax 031 634 92 13

ami.bsm@pom.be.ch