Baugesuch sind elektronisch einzureichen. Über folgenden Link gelangen Sie auf eBau: http://www.be.ch/ebau
Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedin-gungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlas-se auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). So-mit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschrän-kungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.
Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den ent-sprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.
Weitere Informationen zum Bauen ausserhalb der Bauzone finden Sie unter folgendem Link: