Gondiswil bildet die Nordostecke des Kantons Bern und liegt im Verwaltungskreis Oberaargau. Es grenzt an die Gemeinden Huttwil, Auswil, Madiswil, Reisiswil und Melchnau und im Osten an die Luzerner Gemeinden Grossdietwil, Fischbach und Ufhusen. Das Rotbächlein bildet die Kantonsgrenze.
Am Freitag, 20. September 2024 bleibt der Schalter der Gemeinde infolge Ferienabwesenheiten und externer Termine ab 13.30 Uhr ausnahmsweise geschlossen.
Die Gemeindeverwaltung hat in letzter Zeit vermehrt festgestellt, dass diverse E-Mails nicht ankommen. Die Techniker sind bereits daran, das Problem zu beheben. Falls Sie innert nützlicher Frist keine Antwort von uns erhalten, bitten wir Sie, sich telefonisch (062 962 01 12) bei uns zu melden.
Besten Dank für das Verständnis.
Gestützt auf Art. 48 des Organisationsreglementes (OgR) der Einwohnergemeinde Gondiswil vom 28. Mai 2024 finden die Gesamterneuerungswahlen für die vierjährige Amtsdauer vom 01. Januar 2025 bis
31. Dezember 2028 statt.
Für die Durchführung der Wahlen sind die Bestimmungen im OgR vom 28. Mai 2024, Art. 43 ff, massgebend.
An der Gemeindeversammlung vom 26. November 2024 sind zu wählen (gem. Art. 3 OgR):
nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz):
- die Präsidentin/der Präsident (der Versammlung und des Gemeinderates in einer Person);
- die übrigen Mitglieder (4) des Gemeinderates;
Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge (Listen) sind bis spätestens Mittwoch, 06. November 2024, 11.30 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei Gondiswil einzureichen (Art. 52 OgR). Sie dürfen nicht mehr Namen wählbarer
Personen enthalten, als Sitze zu besetzen sind.
Die Vorschläge müssen von mindestens fünf in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein und zur Unterscheidung von anderen Vorschlägen eine geeignete Bezeichnung tragen
(Partei, Gruppe). Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlages ist nicht zulässig. Kandidatinnen und Kandidaten sind mit Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Adresse aufzuführen. Sie
haben dem Vorschlag unterschriftlich zuzustimmen. Ein Bürger kann für die gleiche Behörde nicht mehr als einen Vorschlag unterzeichnen. Vorgeschlagene dürfen für die gleiche Behörde nicht auf
mehr als einem Wahlvorschlag stehen.
Verspätet eingereichte Wahlvorschläge werden als ungültig erklärt.
Weitere Hinweise
- Für die Einreichung der Wahlvorschläge sind die bei der Gemeindeschreiberei vorhandenen Formulare zu benützen;
- Bei der Gemeindeschreiberei können weitere Unterlagen (Verzeichnis der Behörden, Auszüge aus dem OgR, etc.) bezogen werden.
An der Gemeinderatssitzung vom 11. Dezember 2024 sind zu wählen (gem. Anhang I OgR):
Die Wahl der ständigen Komissionen im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates erfolgt am 11. Dezember 2024 nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz). Die Wahlvorschläge für
- 2 Mitglieder der Bildungskommission;
- 3 Mitglieder der Tiefbaukommission;
sind bis Donnerstag, 21. November 2024, 11.30 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei Gondiswil einzureichen. Im Übrigen kommen die Bestimmungen, wie sie für die Einreichung von Vorschlägen für die
Wahlen an der Gemeindeversammlung Gültigkeit haben (siehe vorstehend), sinngemäss zur Anwendung.
Nachdem sich die Asiatische Hornisse in der Westschweiz seit 2017 ausgebreitet hat, wurde 2022 in Münchenstein BL das erste Hauptnest in der Region Nordwestschweiz entfernt. Die Einwanderung ging 2023 weiter. So wurden in dieser Region insgesamt 20 Nester entdeckt und entfernt. Aber nicht alle Nester konnten rechtzeitig vor dem Ausflug der Jungköniginnen vernichtet werden. Die Erfahrungen aus der Westschweiz zeigen, dass für das Jahr 2024 mit einem massiven Anstieg der Asiatischen Hornisse in der Region zu rechnen ist.
Gefahr für Honig- und Wildbienen und Fruchtkulturen
Bienen gehören vor allem im Sommer und Herbst zur bevorzugten Beute der Asiatischen Hornisse. Durch das Auftreten dieser Art kann es zur Schwächung oder im Extremfall sogar zum Verlust von Bienenvölkern kommen. Berichte aus bereits stark befallenen Ländern zeigen, dass die Asiatische Hornisse auch in Wein- und Fruchtkulturen massive Schäden anrichten kann. Die Gefahr für den Menschen ist nicht höher als durch einheimische Hornissen oder Wespen.
Aufruf zur Meldung verdächtiger Nester und Insekten
Um die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse zu verlangsamen, ist eine möglichst frühe Erkennung weiterer Ansiedlungen notwendig. Die Behörden in der Region arbeiten eng für die Entdeckung und Entfernung von Nestern zusammen. Dabei sind sie weiterhin auf Meldungen von Personen angewiesen, die sich viel im Offenland um im Wald aufhalten aber auch von Unterhaltsdiensten im Gartenbau und bei Gebäuden.
Bitte melden Sie verdächtige Vor- und Hauptnester und Insekten (mit Bild und Koordinaten) an die Meldestelle für verdächtige Insekten und Nester unter folgendem Link:
Per sofort ist die Spartageskarte Gemeinde mit Gültigkeitsdatum ab 01. Januar 2024 bei der Gemeindeverwaltung Gondiswil erhältlich. Gondiswiler Einwohner*innen können sich persönlich am Schalter der Verwaltung melden. Die Karte kann 6 Monate im Voraus bis maximal einen Tag vor Reisetag gekauft werden. Diese ist anschliessend direkt zu bezahlen (Bar oder Karte). Die Karten sind schweizweit kontingentiert.
Die Preise sehen wie folgt aus:
Klasse und Segment |
Preisstufe 1 bis max. 10 Tage vor dem Reisetag erhältlich |
Preisstufe 2 bis max. 1 Tag vor dem Reisetag erhältlich |
2.Klasse mit Halbtax |
CHF 39.00 |
CHF 59.00 |
2.Klasse ohne Halbtax |
CHF 52.00 |
CHF 88.00 |
1.Klasse mit Halbtax |
CHF 66.00 |
CHF 99.00 |
1.Klasse ohne Halbtax |
CHF 88.00 |
CHF 148.00 |
Die neue Spartageskarte Gemeinde ist personalisiert mit Vor-, Nachname sowie Geburtsdatum der reisenden Person. Die Karte wird als E-Ticket im PDF-Format oder als Mobile Ticket ausgegeben. Die Reisenden müssen sich beim Kontrollpersonal des öffentlichen Verkehrs mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder dem SwissPass ausweisen können. Die Verfügbarkeit der Spartageskarten ist unter www.spartageskarte-gemeinde.ch ersichtlich.