Häufig gestellte Fragen


Was muss ich beim Zuzug in die Gemeinde beachten?

Die Anmeldung hat innerhalb von 14 Tagen (ausländische Staatsangehörige innerhalb von 8 Tagen) zu erfolgen.

Für Schweizerbürgerinnen und -bürger benötigen wir:

  • Heimatschein oder Heimatausweis
  • Versicherungsauweis AHV/IV
  • sofern vorhanden: Familienbüchlein /Geburtsscheine Kinder
  • allenfalls Bestätigung über Austritt aus der Kirche

Ausländische Staatsangehörige müssen folgende Unterlagen mitbringen:

  • Gültigen Reisepass, Identitätskarte oder Personalausweis
  • Ausländerausweis (bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde)
  • Ehescheine / Geburtsscheine des Ehegatten und der Kinder
  • Arbeitsvertrag
  • Versicherungsausweis AHV/IV
  • Aktuelle Krankenkassenpolice

 

Was muss ich beim Wegzug aus der Gemeinde beachten?

Die Abmeldung erfolgt ebenfalls persönlich spätestens am Tag des Wegzugs. Schweizerinnen und Schweizer erhalten gegen Rückgabe des Niederlassungsausweises den Heimatschein zur Hinterlegung in der neuen Wohnsitzgemeinde. Ausländerinnen und Ausländer müssen den Ausländerausweis mitbringen.

Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz zu hinterlegen.

 

Was muss ich bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde machen?

Ein Umzug innerhalb der Gemeinde ist der Einwohnerkontrolle mitzuteilen. Dies gilt auch für einen Umzug innerhalb der gleichen Liegenschaft. Im Zusammenhang mit zukünftigen Volkszählungen sind wir verpflichtet, Gebäude- und Wohnungsregister zu führen und unsere Einwohnerinnen und Einwohner entsprechend zuzuweisen.

 

Wo befindet sich das Zivilstandsamt?

Zivilstandskreis Oberaargau

Melchnaustrasse 28

4900 Langenthal

Telefon 031 635 42 70

Fax 031 635 42 92

za.oberaargau@pom.be.ch

 

Wo befindet sich der Sektionschef?

Sektionschef Emmental-Oberaargau

Papiermühlestrasse 17v

Postfach

3000 Bern 22

Telefon 031 634 92 11

Fax 031 634 92 13

ami.bsm@pom.be.ch