Was muss ich beim Zuzug in die Gemeinde beachten?
Die Anmeldung hat innerhalb von 14 Tagen (ausländische Staatsangehörige innerhalb von 8 Tagen) zu erfolgen.
Für Schweizerbürgerinnen und -bürger benötigen wir:
Ausländische Staatsangehörige müssen folgende Unterlagen mitbringen:
Was muss ich beim Wegzug aus der Gemeinde beachten?
Die Abmeldung erfolgt ebenfalls persönlich spätestens am Tag des Wegzugs. Schweizerinnen und Schweizer erhalten gegen Rückgabe des Niederlassungsausweises den Heimatschein zur Hinterlegung in der neuen Wohnsitzgemeinde. Ausländerinnen und Ausländer müssen den Ausländerausweis mitbringen.
Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz zu hinterlegen.
Was muss ich bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde machen?
Ein Umzug innerhalb der Gemeinde ist der Einwohnerkontrolle mitzuteilen. Dies gilt auch für einen Umzug innerhalb der gleichen Liegenschaft. Im Zusammenhang mit zukünftigen Volkszählungen sind wir verpflichtet, Gebäude- und Wohnungsregister zu führen und unsere Einwohnerinnen und Einwohner entsprechend zuzuweisen.
Wo befindet sich das Zivilstandsamt?
Zivilstandskreis Oberaargau
Melchnaustrasse 28
4900 Langenthal
Telefon 031 635 42 70
Fax 031 635 42 92
Wo befindet sich der Sektionschef?
Sektionschef Emmental-Oberaargau
Papiermühlestrasse 17v
Postfach
3000 Bern 22
Telefon 031 634 92 11
Fax 031 634 92 13